BTI DEBTI23226/20-1
Description of goods
Dekorationsgegenstand, sog. Dekoartikel Schneemann aus Filz zum Aufstellen, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Schneemanns; in den Abmessungen (B x T x H) von laut Antrag 41 cm x 8 cm x 82 cm, - doppelt gearbeitet (außer im Bereich der "Arme" und "Hände"); laut Untersuchungsergebnis aus genadelt- en und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (somit keine Ware aus Filz), - mit augeklebten Zuschnitten im Bereich des "Hutes", einer "Nase", einem "Schal", drei "Knöpfen" und einem "Besenkopf" mit einem "Stiel" aus augenscheinlich Kunststoff, - mit aufgemalten "Augen" sowie einem eingeprägten "Mund", - an den Rändern zusammengenäht, - an einem ca. 75 cm langen, eingeschobenen, ca. 5,8 mm dicken Stab aus augenscheinlich Kunststoff und auf einem ca. 27 cm langen, 7 cm breiten und 3,5 cm hohen Sockel aus Holz befestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung, - dient laut Antrag zur Dekoration; stellt sich nicht als Festartikel der Position 9505 dar, da es sich nicht um eine weithin als traditionell in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Ware handelt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Vliesstoffe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Dekorationsgegenstand), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"