DEBTI23226/20-16307909810
Dekorationsgegenstand, sog. Dekoartikel Schneemann aus Filz zum Aufstellen, Foto siehe Anlage,
- in Form eines stilisierten Schneemanns; in den Abmessungen (B x T x H) von laut Antrag 41 cm x 8
cm x 82 cm,
- doppelt gearbeitet (außer im Bereich der "Arme" und "Hände"); laut Untersuchungsergebnis aus genadelt-
en und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern
(somit keine Ware aus Filz),
- mit augeklebten Zuschnitten im Bereich des "Hutes", einer "Nase", einem "Schal", drei "Knöpfen" und
einem "Besenkopf" mit einem "Stiel" aus augenscheinlich Kunststoff,
- mit aufgemalten "Augen" sowie einem eingeprägten "Mund",
- an den Rändern zusammengenäht,
- an einem ca. 75 cm langen, eingeschobenen, ca. 5,8 mm dicken Stab aus augenscheinlich Kunststoff
und auf einem ca. 27 cm langen, 7 cm breiten und 3,5 cm hohen Sockel aus Holz befestigt,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung,
- dient laut Antrag zur Dekoration; stellt sich nicht als Festartikel der Position 9505 dar, da es sich nicht
um eine weithin als traditionell in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Ware handelt,
- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Vliesstoffe
aus Spinnstoffen den Charakter der Ware.
"Andere konfektionierte Ware (Dekorationsgegenstand), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"