BTI DEBTI2428/26-1
Description of goods
Sog. Videoprozessor für ein Endoskopie-Kamerasystem, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem den Charakter aufgrund des Verwendungszwecks bestimmenden Videoprozessor, im Wesentlichen bestehend aus Kamerasteuerung, Videosignalelektronik, A/D-Wandler und USB-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 340 x 380 x 75 mm) mit Bedienelementen, Videoein- und -ausgängen, ohne Audioeingänge sowie aus einem Wechselstrom-Netzkabel, einem DVI-Anschlusskabel und zwei Ersatzsicherungen. Das Gerät macht Live-Videoaufnahmen mittels der von der Endoskopkamera (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) übermittelten Bilder von Organregionen (Magen, Darm, etc.). Diese werden im Untersuchungsmodus den jeweiligen, zuvor eingegebenen Patientendaten zugeordnet und zwischengespeichert, bevor sie an ein externes Speichermedium weitergeleitet werden. Zudem erfolgt die Steuerung der Endoskopkamera (Screenshots tätigen, Bilder einfrieren, Farbanpassung) über den sog. Videoprozessor, der ausschließlich von fachlich darin geschulten Ärzten bedient wird. Der sog. Videoprozessor wird über Kabel mit einem medizinischen Video-Naso-Laryngo-Endoskop mit integrierter Lichtquelle sowie mit einem Monitor verbunden (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das vollständige System ermöglicht dem untersuchenden Arzt, den Nasen-, Rachen- und Kehlbereich darzustellen. Der Videoprozessor bildet eine für die endoskopische Untersuchung erforderliche Spezialeinheit, die sich als funktionsnotwendige Komponente des medizinischen Endoskops darstellt. Alle Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein medizinisches Endoskop" eingereiht.