BTI DEBTI25236/17-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Granulat aus zerkleinerten und mittels Dampfstrahl gereinigten Fischknochen. Das in unterschiedlichen Größen (Puder bis "Kieselgröße") zerkleinerte Granulat ist nicht für die menschliche Ernährung geeignet (ungenießbar). Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht mit Säure behandelte Knochen, andere als rohe Knochen.