BTI DEBTI25546/22-2
Description of goods
Sog. unbefüllter geschlossener Infusionsbeutel, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Leerbeutel aus miteinander verschweißten Kunststofffolien in unterschiedlichen Größen, mit einem Aufdruck zur Mengenangabe und Informationen zur Infusionslösung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), an der Oberseite mit einer Aufhängeöse und an der Unterseite mit zwei Anschlussröhrchen, von denen eines eine Membran enthält, versehen. Nach Befüllung des Beutels werden die Anschlussröhrchen mit abbrechbaren, farblich codierten Verschlusskappen versehen. Diese beiden spezifischen farblich codierten Verschlusskappen, welche je nach Ländercodierung z.B. blau/weiß oder hellblau/blau gekennzeichnet sind und zusätzlich mit einem Pfeil weg vom Beutel als Infusionsport z.B. zum Zuspritzen eines Arzneimittels bzw. mit einem Pfeil hin zum Beutel als Injektionsport z.B. zum Einführen eines Einstechdorns (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gekennzeichnet sind, stellen ein spezifisches objektives Beschaffenheitsmerkmal bzgl. der Erkennbarkeit des Infusionsbeutels als Teil dar. Zur äußeren Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis stellt sich als Teil eines Systems zur Verabreichung von Infusionen dar. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein medizinisches Infusionsgerät bestimmt" eingereiht.