BTI DEBTI25556/20-1
Description of goods
Luftmatratze, sog. aufblasbare Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (aufgeblasen) von laut Antrag 194,3 cm x 72,9 cm x 14 cm, - mit einer Ober- und Unterseite aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetische Chemiefasern), die auf der Innenseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (kein Zell- kunststoff) überzogen sind (Meterware der Position 5903); somit keine Ware der Position 3926, - mit zwei Kunststoffventilen (eines zum Aufblasen, eines zum Ablassen der Luft) sowie einer integrierten Hand-/Fußpumpe ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der Position 9404. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"