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1 Ergebnisse für "6306400000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630640000080Luftmatratzen6%
DEBTI41913/21-16306400000

Luftmatratze mit elektrischer Luftpumpe und Reparaturset, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - gemeinsam in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche   Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht   und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Luftmatratze mit elektrischer Luftpumpe: -- stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, -- Luftmatratze: --- in den Abmessungen von laut Antrag ca. 191 cm x 99 cm x 46 cm, --- mit einer zweilagig gearbeiteten Oberseite aus teilweise miteinander verschweißten Folien aus Kunst-     stoff, auf der Liegefläche mit Scherstaub beflockt (Meterware des Kapitels 39), --- mit einer Unterseite und Seitenteilen aus einfarbigen, auf der Innenseite mit Kunststoff (kein Zellkunst-     stoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen, --- durch Zusammenfügen konfektioniert, --- kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware des Kapitels 94, --- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem     Kunststoff den Charakter der Ware, -- elektrische Luftpumpe: --- an einer Schmalseite der Luftmatratze eingearbeitet, --- mit Netzstecker und Schalter zum Ausschalten bzw. Aufblasen und Ablassen der Luft, -- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Luftma-    tratze den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - Reparaturset: -- gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, -- zwei Flicken aus annähernd ovalen Zuschnitten aus dem oben genannten Gewebe der Position 5903     bzw. der mit Scherstaub beflockten Folie aus Kunststoff, -- mit einer Reparaturanleitung, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Luftmatratze   den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"

DEBTI28950/20-16306400000

Luftmatratze mit Reparaturset, sog. Folding Mat Ultra, Art. 9343, Fotos siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - gemeinsam in einem Spinnstoffbeutel mit verengenden Kordelzug mit Kordelzugstopper    [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung   eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Luftmatratze: -- in einem Polybeutel mit aufgeklebter Gebrauchsanleitung verpackt, -- annähernd rechteckig, mit einer abgeschrägten Ecke; laut Antrag in den Abmessungen (L x B x H):     183 cm x 51 cm x 2 cm (in aufgeblasenem Zustand), -- aus ca. 0,2 mm dicken, einseitig (Innenseite) augenscheinlich mit Kunststoff (kein Zellkunststoff)    überzogenen Geweben der Position 5903, -- mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, die auf der Ober- und der Unterseite großflächig    mit den Außenlagen verklebt ist, -- durch Zusammenkleben an den Rändern konfektioniert, -- mit einem Kunststoffventil ausgestattet (beim Öffnen des Ventils füllt sich die Matratze teilweise     selbstständig mit Luft); ist als aufblasbare Matratze vom Warenkreis des Kapitels 94 ausgeschlossen,    damit keine Ware der Position 9404, -- insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Verwendung bestimmen die    Gewebe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware, - Reparaturset: -- gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, bestehend aus: --- zwei Flicken aus Zuschnitten aus den o. g. Geweben der Position 5903, --- einer Tube mit Klebstoff, --- einem Klettband mit Kunststoffschnalle, --- einer Reparaturanleitung, - die Luftmatratze verleiht der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in   Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Campingausrüstung aus Spinnstoffen, Luftmatratze"

DEBTI26488/20-16306400000

Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen von 67 cm x 184 cm x 17 cm, - mit einer Oberseite aus einer ca. 0,6 mm dicken Folie aus Kunststoff, die auf der Außenseite mit   Scherstaub beflockt ist (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Unterseite aus einem 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff)    überzogenen Gewebe der Position 5903 aus Spinnstoffen, die mit einem Kunststoffventil zum   Aufblasen bzw. Ablassen der Luft ausgestattet ist, - an den äußeren Rändern sowie an den Rändern der sog. Innenkonstruktion miteinander verschweißt   (u. a. dadurch konfektioniert), - kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Kunststoffe und   die Spinnstoffe gleichermaßen von Bedeutung, somit verleihen weder die Spinnstoffe noch die Kunst-   stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht   kommenden Positionen (3926/6306) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"

DEBTI25556/20-16306400000

Luftmatratze, sog. aufblasbare Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)]   und in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (aufgeblasen) von laut Antrag    194,3 cm x 72,9 cm x 14 cm, - mit einer Ober- und Unterseite aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetische   Chemiefasern), die auf der Innenseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (kein Zell-   kunststoff) überzogen sind (Meterware der Position 5903); somit keine Ware der Position 3926, - mit zwei Kunststoffventilen (eines zum Aufblasen, eines zum Ablassen der Luft) sowie einer integrierten   Hand-/Fußpumpe ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der Position 9404. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"

DEBTI53190/19-16306400000

Luftmatratze, sog. Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Luftmatratze und einem sog. Luftpumpensack, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs gemeinsam in einem Beutel aus Spinnstoffen für den   Einzelverkauf aufgemacht, - Campingausrüstung (Luftmatratze): -- von annähernd ovaler Form, flachliegend in den Abmessungen von bis zu ca. 230 cm x 70 cm, -- mit einer Ober- und Unterseite aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester    (synthetische Chemiefasern), die auf der Innenseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunst-    stoff (laut Antrag: TPU, kein Zellkunststoff) überzogen sind (Meterware der Position 5903); an den    Rändern sowie an den „Kammer“-Wänden miteinander verschweißt (u. a. dadurch konfektioniert), -- mit einem Kunststoffventil zum Aufblasen bzw. Ablassen der Luft ausgestattet, -- kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der    Position 9404, - Luftpumpensack: -- in Form eines nahezu zylindrischen, oben offenen Sacks, der laut Antrag als Luftpumpe dienen    soll, flachliegend in den Abmessungen von ca. 73 cm x 28,5 cm, -- aus 0,1 mm dicken Geweben aus Spinnstoffen, -- am oberen Rand der "Lufteinfüllöffnung" mit eingearbeiteten, flachen, biegsamen "Leisten" aus    Kunststoff verstärkt; auf der Außenseite mit einem sog. Rollverschluss aus gewebten    Gurtbändern aus Spinnstoffen und einem Klickverschluss aus Kunststoff zum luftdichten    Verschließen ausgestattet, -- im unteren Teil mit einer doppelt gearbeiteten, flachliegend annähernd zungenförmigen Erweiterung    aus den Geweben der Luftmatratze mit einem nicht verschließbaren Luftauslass aus Kunststoff    versehen, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmt die Luftmatratze den Charakter der   Warenzusammenstellung. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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