BTI DEBTI28280/19-1
Description of goods
Getuftetes Spinnstofferzeugnis, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm (laut Antrag Polypropylen), -- aus einem weiteren Gewebe aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag PET), -- mit bündelweise durch beide Gewebe eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), u. a. damit keine Ware der Unterposition 5407 10, - weist nicht die erforderliche Widerstandsfähigkeit (u. a. aufgrund der fehlenden Fixierung der eingetufteten Spinnstoffgarne) auf, somit keine Ware der Position 5703. "Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"