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1 Ergebnisse für "5802300000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

580230000080getuftete Spinnstofferzeugnisse6%
DEBTI20359/22-15802300000

Getuftetes Spinnstofferzeugnis, sog. Geoverbundstoff, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m,  -- aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (Polyethylen), -- mit bündelweise eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Polypropylen), - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 5703. "Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"

DEBTI20372/22-15802300000

Getuftetes Spinnstofferzeugnis,  - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m,  -- aus einem Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm    (Polypropylen), -- aus einem weiteren Gewebe aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (PET), -- mit bündelweise durch beide Gewebe eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern    (Polypropylen),  - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 5703. "Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"

DEBTI20376/22-15802300000

Getuftetes Spinnstofferzeugnis, sog. Geoverbundstoff, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m,  -- aus einem Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger    als 1 mm (Polypropylen), -- mit bündelweise eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Polypropylen),  - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 5703. "Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"

DEBTI28280/19-15802300000

Getuftetes Spinnstofferzeugnis, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm (laut Antrag Polypropylen), -- aus einem weiteren Gewebe aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag PET), -- mit bündelweise durch beide Gewebe eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), u. a. damit keine Ware der Unterposition 5407 10, - weist nicht die erforderliche Widerstandsfähigkeit (u. a. aufgrund der fehlenden Fixierung der eingetufteten Spinnstoffgarne) auf, somit keine Ware der Position 5703. "Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"

DEBTI28283/19-15802300000

Getuftetes Spinnstofferzeugnis, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 50 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm (laut Antrag Polypropylen), -- mit bündelweise eingetufteten Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), u. a. damit keine Ware der Unterposition 5407 10, - weist nicht die erforderliche Widerstandsfähigkeit (u. a. aufgrund der fehlenden Fixierung der eingetufteten Spinnstoffgarne) auf, somit keine Ware der Position 5703. "Getuftetes Spinnstofferzeugnis, anderes als in der Position 5703 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI