BTI DEBTI28332/17-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ein gefrorenes Putenteilstück. Das Teilstück besteht aus einer sogenannten Putenbrust (Butterfly) ohne Rückenteil, Flügel und Schenkel, jedoch mit Haut und Knochen wie gewachsen sowie ohne Rippen. Für das vorliegende Teilstück kommt eine Einreihung als "Brust" im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4 a) und e) zu Kapitel 2 nicht in Betracht, da ein Teil der Knochen (Rippen) entfernt wurden. Zolltarifrechtlich handelt es um "gefrorene Teile von Truthühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0207 2720 bis 0207 2760 genannt"