BTI DEBTI29087/23-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein sogenanntes Ersatzgummi für eine Steinschleuder. Die Ware besteht aus zwei etwa 20 cm langen Abschnitten eines gummielastischen Schlauches aus Kautschuk mit einem Außendurchmesser von etwa 7,5 mm. Das jeweils zu einer Schlaufe ausgearbeitete Ende eines Schlauchabschnitts ist an die Schmalseite eines zweifach gelochten Streifens aus gerautem Leder (Abmessungen etwa 7,5 x 2,2 cm) geknotet. Die Ware dient als Ersatzteil und soll auf die Enden der Gabel einer Steinschleuder (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufgeschoben werden. Auf Grund der Beschaffenheit stellt sich das Erzeugnis erkennbar als "Teil" einer Waffe der Position 9304 dar. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung aus Kunststoff mit einer Rückwand aus Pappe verpackt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Teile für Waffen der Position 9304, andere als in den Unterpositionen (HS) 9305 10 bis 9305 91 genannt" einzureihen.