BTI DEBTI29606/23-1
Description of goods
Es handelt sich um erkennbare Teile eines Sitzmöbels in Form der Sitz- bzw. Rückenfläche eines klappbaren Regiestuhls. Die Erzeugnisse aus Spinnstoff mit den Abmessungen 52 x 16 cm und 45,5 x 38 cm sind an den Schmalseiten tunnelartig so zusammengenäht, dass sie über den oberen und unteren Holm des Rahmens gezogen werden können. Sie bilden dann die Rückenlehne und Sitzfläche des Stuhls. Die Erzeugnisse sind als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art, aus Gewebe und nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9401 9990 10 erfasst" einzureihen.