BTI DEBTI32530/25-1
Description of goods
Es handelt sich um ein höhenverstellbares Dreibeinstativ (Arbeitshöhe bis 200 cm), das mit einem M8-Gewinde zur Aufnahme von Arbeitsleuchten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) versehen ist. Das aus Stahl bestehende Stativ ist in einer speziell gestalteten Stativtasche verpackt. Die Ware ist als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" einzureihen.