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1 Ergebnisse für "9620009900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

962000990080andere6%
DEBTI47351/25-19620009900

Bei der Ware handelt es sich um ein Dreibeinstativ, bestehend aus drei teleskopartigen Beinen aus Stahl, die mittels eines Zapfen aus Stahl miteinander verbunden sind. Der Dreibein-Halter ist zur Aufnahme und Fixierung einer tragbaren Schneidringmontagemaschine  bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Stahl" eingereiht.

ATBTI2025000689-DEC9620009900

Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um ein zusammenklappbares Dreibeinstativ aus Stahl. Das schwarz lackierte Stativ kann auf eine Höhe von 1000 – 2000 mm verwendet werden (die Höhe ist mit einem Stahlstift einrastbar), die max. Traglast beträgt 90 kg. Am oberen Ende verfügt das Stativ eine Aufnahmevorrichtung in Form einer 1-Punkt-Befestigung für Arbeitsleuchten (nicht Teil dieser VZTA). Die Ware ist mit zwei Kabelklemmen ausgestattet. Die Ware dient als Einzelstativ für Scheinwerfer. (Abbildung siehe Anlage) (alle Angaben lt. Antragsteller)

DEBTI36389/25-19620009900

Es handelt  sich um ein ausziehbares, dreibeiniges Lampenstativ aus Stahl bzw. Stahlblech (Antragsangaben) zur Aufnahme von Beleuchtungskörpern und anderem Fotoequipment. Das zusammenklappbare Stativ (Arbeitshöhe 1,07 m bis 2,00 m) ist mit einem Aufnahmerohr mit einem Durchmesser von 35 mm zur Aufnahme von Beleuchtungskörpern versehen. Das verpackte Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Stahl" eingereiht.

DEBTI36389/25-29620009900

Bei der Ware handelt es sich um ein Stativ für Leuchten (z. B. LED Balken). Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei Standbeinen aus Stahl bzw. Stahlblech (Antragsangaben) und einem mittels Kurbel verstellbaren Rohr in der Mitte des dreibeinigen Stativs, mit einem Aufnahmerohr mit einem Durchmesser von 35 mm zur Befestigung für Lampen am oberen Ende. Die Gesamthöhe des Stativs ist von ca. 2,08 m bis 3,76 m verstellbar. Das in einem Karton verpackte Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ und ähnliche Waren, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" eingereiht.

DEBTI32530/25-19620009900

Es handelt sich um ein höhenverstellbares Dreibeinstativ (Arbeitshöhe bis 200 cm), das mit einem M8-Gewinde zur Aufnahme von Arbeitsleuchten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) versehen ist. Das aus Stahl bestehende Stativ ist in einer speziell gestalteten Stativtasche verpackt. Die Ware ist als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI