BTI DEBTI32661/20-1
Description of goods
Es handelt sich bei den sog. „Ersatz-Reißverschlussanhängern“ um Griffstücke aus unedlem Metall für Reißverschlüsse. Die ca. 4 cm langen und zweigliedrigen Erzeugnisse werden an einem Schieber (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) befestigt und stellen sich nicht nur als Erleichterung zum Bewegen des Schiebers, sondern als zwingend notwendig dar. Die einzeln verpackten Waren sind als erkennbares "Teil eines Reißverschlusses, aus unedlem Metall" einzureihen.