BTI DEBTI34044/23-1
Description of goods
Bei der Ware handelt es sich um ein erkennbares Teil eines Sitzmöbels. Die spezifisch geformte, mit Aussparung versehene Ware besteht aus Kunststoff und wird seitlich an einem Vordersitz eines Kraftfahrzeugs angebaut. Die Ware ist aufgrund der spezifischen Formgebung und der Aussparung als notwendiges, hauptsächlich für ein Sitzmöbel verwendetes Teil erkennbar. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Kunststoff, nicht von der für Luftfahrtzeuge verwendeten Art und nicht von der TARIC-Unterposition 9401 9990 10 erfasst" einzureihen.