BTI DEBTI34311/22-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. "Vorderschaftauflage für Langwaffen". Das flachliegend ca. B 14,5 cm x H 5 cm x L 35 cm große Erzeugnis besteht aus einer Außenhülle aus Leder, die mit einem Granulat aus Kunststoff gefüllt ist. Die Ware ist aus einem annähernd rechteckigen Auflagekissen mit einer konvexen Oberseite und zwei flügelartig an beiden Seiten angebrachten Seitenkissen zusammengefügt. Die Unterseite des Auflagekissens ist zudem mit einer über einen Klettverschluss befestigten, rutschfesten Lage aus Kunststoff/Kautschuk versehen. Derartige Erzeugnisse dienen aufgestellt oder über eine Brüstung gehängt als Auflage für Schäfte von Langwaffen der Erhöhung der Zielgenauigkeit und sind sowohl für Langwaffen der Position 9303 sowie 9304 gleichermaßen geeignet. Die Einreihung erfolgt daher unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS). Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, nicht in den Unterpositionen (HS) 9305 10 bis 9305 91 genannt".