BTI DEBTI34809/18-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um beigefarbene, geschälte, getrocknete Sonnenblumenkerne (Samen). Die an einem Ende runden und am anderen Ende spitz zulaufenden Kerne besitzen einen arttypischen, natürlichen Geschmack und Geruch (ungeröstet, ungesalzen). Die Kerne haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Die Sonnenblumenkerne sind nicht zur Aussaat bestimmt und in einem etikettierten Polybeutel (Füllmenge 250g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.