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2 Ergebnisse für "1206009100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120600910010andere6%
120600910080geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift6%
DEBTI1812/24-11206009100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife, getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus). Die Sonnenblumenkerne haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.

DEBTI40772/20-11206009100

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife, getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus). Die an einem Ende runden und am anderen Ende spitz zulaufenden Kerne sind von heller, grauer Farbe und haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Die Sonnenblumenkerne sind in Verpackungseinheiten mit einem Gewicht von 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.

DEBTI34809/18-11206009100

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um beigefarbene, geschälte, getrocknete Sonnenblumenkerne (Samen). Die an einem Ende runden und am anderen Ende spitz zulaufenden Kerne besitzen einen arttypischen, natürlichen Geschmack und Geruch (ungeröstet, ungesalzen). Die Kerne haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Die Sonnenblumenkerne sind nicht zur Aussaat bestimmt und in einem etikettierten Polybeutel (Füllmenge 250g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.

DEBTI3349/18-11206009100

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um beigefarbene, geschälte, getrocknete Sonnenblumenkerne (Samen). Die an einem Ende runden und am anderen Ende spitz zulaufenden, überwiegend etwa 9 - 13 mm langen Kerne besitzen einen arttypischen, natürlichen Geschmack und Geruch (ungeröstet, ungesalzen). Die Kerne haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Die Sonnenblumenkerne sind nicht zur Aussaat bestimmt und in Gebinden zu 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.

DE113/10-11206001000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem biologisch abbaubarem, ca. 9 cm hohen Topf, - mit bedruckter Pappbanderole mit Pflanzanleitung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Sonnenblumensamen (Art Helianthus annuus), die in einem Beutel abgepackt sind. Nach dem Befüllen des Topfes mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen der Sonnenblume bestimmt wird.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI