BTI DEBTI35969/21-1
Description of goods
Es handelt sich bei dem sog. „Metallrahmen“ um ein Möbelteil mit den Maßen 45 cm x 30 cm x 79,5 cm (T x B x H). Das Erzeugnis besitzt zehn Führungsschienen zum Einsatz von maximal fünf Einschüben (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung). Da keine Aufnahmemöglichkeiten von Gegenständen vorhanden sind, liegen noch nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Möbels, hier Regal, vor. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "erkennbares Teil für ein anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.