BTI DEBTI37554/25-1
Description of goods
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und technische Zeichnungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Verbindungselement aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und unedlem Metall (Aluminium). Die in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen hergestellte Ware dient in Rollläden der Verbindung der obersten Rollladenlamelle mit der Rollladenwelle. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile von Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnlichen Waren" eingereiht.