BTI DEBTI3826/23-3
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Gewürzmischung in einer Glasflasche, bestehend aus getrockneten, nicht bzw. grob zerkleinerten Pflanzenteilen (Wacholderbeeren und Koriandersamen der Pos. 0909, Piment und Pfeffer der Pos. 0904, Kardamomen der Pos. 0908, Lorbeerblätter der Pos. 0910 sowie Kamille und Lavendel). Danach handelt es sich um eine Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält, jedoch den Charakter der Gewürze der Positionen 0904 bis 0910 behalten hat. Die Gewürzmischung ist Bestandteil einer Zusammenstellung, die neben der Mischung, aus einer Glasflasche sowie einem am Flaschenhals befestigten Handsieb aus Metall besteht (vgl. DEBTI-3826/23-1 und DEBTI-3826/23-2). Die in der Flasche enthaltenen Bestandteile sollen durch die Zugabe eines alkoholischen Getränkes (Vodka, nicht im Set enthalten) zu Gin gemischt werden. Da für Zusammenstellungen von Lebensmitteln und Haushaltswaren eine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) nicht in Betracht kommt, sind sie getrennt voneinander einzureihen. Das Set ist mit einem an einem goldfarbenen Faden am Flaschenhals befestigten Papieretikett für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Gewürze, Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09".