DEBTI54053/23-10910911000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Curcuma Sun, Gewürztee bio" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus Kurkuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken, welche mit Zitronengras, Süßholz und Zitronenschalen vermengt sind.
Die Komponenten der Mischung sind getrocknet und geschnitten.
Es handelt sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt.
Die für den Einzelverkauf aufgemachte Gewürzmischung ist zu 90 g in einem Polybeutel eingeschweißt und mit einer Pappschachtel umschlossen.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".