BTI DEBTI40081/25-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Katzenkratzstamm. Die Ware besteht aus einer runden Bodenplatte aus Holz (Durchmesser ca. 40 cm), die auf der Oberseite nahezu vollständig mit gedrehten Strängen aus Seegras (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) beklebt ist. Auf der Bodenplatte ist mittig vertikal eine ca. 63 cm hohe "Säule" aus Pappe (Durchmesser ca. 20 cm) befestigt, die ebenfalls vollständig mit gedrehten Strängen aus Seegras (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umwickelt ist. An der Oberseite der "Säule" sowie an der Randeinfassung der Bodenplatte ist die Ware mit Plüschgewirken aus Spinnstoffen versehen. Im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als Kratzbaum für Katzen ("Wetzen der Krallen und Spielen") bestimmen die Flechtstoffe den Charakter der maschinell gefertigten Ware. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist gemeinsam mit Montagematerial und einem Innensechskant als Warenzusammenstellung in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus und Rattan, keine Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet".