BTI DEBTI4036/25-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen Jonglierball "Artikel 15162 - Kick-Ball", - in verschiedenen Farben, - mit einem Durchmesser von etwa 6 cm und einem Gewicht von etwa 46,6 g, - ballförmig gearbeitet, - aus einer Hülle aus einem Gewebe aus Spinnstoff und einer Füllung aus einem Kunststoff-Mikrogranulat, - auf der Außenseite farbig umhäkelt, - in einem Kunststoffbeutel verpackt auf einem 24er Display für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Ball dient auf Grund seiner Beschaffenheit (Größe, Material, Füllung und Aufbau) im Wesentlichen dem Jonglieren und Balancieren auf dem Fuß. Er soll möglichst lange ohne Bodenkontakt durch Kicken mit allen Körperteilen in der Luft gehalten werden. Eine anderweitige Verwendung z.B. zum Spielen, ist für die Einreihung der Ware von untergeordneter Bedeutung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung oder für Freiluftspiele, Ball, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 6910 erfasst" einzureihen.