BTI DEBTI41941/18-1
Description of goods
Zusammenstellung, bestehend aus Rahmen, Steckachse und zwei Kugellager, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Rahmen (lt. Antrag): -- aus mehreren Elementen aus (lt. Antrag) Kohlenstofffasern und Aluminium, -- poliert, somit keine Ware der Codenummer 8714 9110 89 0, -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), -- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Aluminium und Kohlenstoff- fasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".