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Siehe auch

DEBTI41941/18-18714911023

Zusammenstellung, bestehend aus Rahmen, Steckachse und zwei Kugellager, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Rahmen (lt. Antrag): -- aus mehreren Elementen aus (lt. Antrag) Kohlenstofffasern und Aluminium, -- poliert, somit keine Ware der Codenummer 8714 9110 89 0, -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), -- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Aluminium und Kohlenstoff- fasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI13665/18-18714911023

Zusammenstellung, sog. Karton Set A, bestehend aus teilweise bereits montierten Fahrradteilen (Rahmen, Kettenschaltung, Bremse, Steckachse, Quick-Release-Schelle, Lenker, Vorbau, Steuersatz, Abstandhalter), Fotos siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteile zusammengesetzte Ware handelt, - Rahmen: - - mit Farbe versehen, eloxiert und/oder lackiert, - - laut ergänzenden Angaben: - - - aus Aluminium gefertigt, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9110 21, - - - mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat, - - - mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung bei Fahrrädern bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI17935/25-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990),     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 35, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder  lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer  stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

DEBTI16922/24-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut Antrag: - - aus Aluminium und lackiert, - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97,     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 25, u. a. da hiervon nur     Art. 14 a), b) und c) Bewilligungen erfasst werden, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9110 31 bis 8714 9110 77 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

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