BTI DEBTI43205/22-13
Description of goods
Es handelt sich um einen herzförmigen Zuschnitt aus Pappe, der auf einer Seite mit Schriftzügen in unterschiedlichen Sprachen sowie stilisierten Abbildungen von Einhörnern bedruckt ist, die Rückseite kann beschrieben werden. Sie soll als Gute-Besserung-Karte dienen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einem Werbedruck (DEBTI-43205/22-14) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: herzförmiger Pappzuschnitt) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Papier" eingereiht.