BTI DEBTI43383/25-1
Description of goods
Unterlage, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 45 cm x 33,3 cm, - aus einem musterbildend gewebten Gewebe der Position 5903, aus Garnen der Position 5604 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: PVC) ummantelt (überzogen) wurden, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - dient als Unterlage z. B. für Geschirr bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher- weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus- stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Unterlage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"