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1 Ergebnisse für "6304930090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630493009080andere6%
DEBTI14798/26-16304930090

Fensterabdichtung, Foto siehe Anlage, - mit einer Gebrauchsanweisung und Montagematerial (selbstklebendes Hakenband)   in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd in Form eines Rechteckes mit einer stark konvex gewölbten Längsseite,   mit einer Länge von ca. 400 cm und einer Breite von ca. 7 cm bis max. ca. 40 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - an den Seitenrändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit aufgenähten,   sog. Flauschbändern aus Schlingengeweben versehen, - mit einem ca. 255 cm langen Zwei-Wege-Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient der Abdichtung einer Fensteröffnung bei Durchführung eines Abluftschlauches   von mobilen Klimageräten, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Fensterabdichtung), aus Spinnstoffen, keine Ware  der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI44436/25-16304930090

Rücksitzschutzdecke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd kreuzförmig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von ca. 183 cm x 104 cm    (Mittelteil) bzw. 77 cm x 35 cm (beide Seiten-"Flügel"), -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit einer geprägten Folie aus Kunststoff (kein Zell-    kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus Antrag Polyacryl (synthetische Chemie-    fasern), -- mit einer Randeinfassung aus Geweben, -- an einer Mittelteilschmalseite mit zwei längenverstellbaren Bändern, die jeweils mit einem Klick-    verschluss aus Kunststoff versehen sind, -- an den Längsseiten der Seiten-"Fügel" mit jeweils zwei Bändern ausgestattet, die mit Kunststoff-    schnallen längenverstellbar sind und über einen aufgeschobenen sog. Saugnapf aus Kunststoff    verfügen, -- auf der Unterseite sind mehrere Klettverschlussbänder angebracht, -- wird im Auto zwischen Vorder- und Rücksitzen angebracht und dient dem Schutz der Sitze vor    Tierhaaren und Schmutz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich weder als erkennbares Kraftfahrzeugzubehör noch als Teil für Autositze dar, - nach Form und Verwendungszweck handelt es sich nicht um eine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rücksitzschutzdecke), aus Spinnstoffen, keine Ware der  Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI43373/25-16304930090

Unterlage, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 44,5 cm x 33,5 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe der Position 5903, aus Garnen der Position 5604 aus laut   Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge   wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: PVC) ummantelt (überzogen) wurden, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - dient als Unterlage z. B. für Geschirr bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher-   weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus-   stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Unterlage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI43383/25-16304930090

Unterlage, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 45 cm x 33,3 cm, - aus einem musterbildend gewebten Gewebe der Position 5903, aus Garnen der Position 5604   aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge   wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: PVC) ummantelt (überzogen) wurden, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - dient als Unterlage z. B. für Geschirr bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher-   weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus-   stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Unterlage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI43386/25-16304930090

Unterlage, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 44,5 cm x 33,5 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe der Position 5903, aus Garnen der Position 5604 aus laut   Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge   wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: PVC) ummantelt (überzogen) wurden, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - dient als Unterlage z. B. für Geschirr bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher-   weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus-   stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Unterlage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI