BTI DEBTI44617/18-1
Description of goods
Nach den Angaben des Antragstellers sowie der vorgelegten Warenmuster handelt es sich um zwei gereinigte, jedoch nicht weiter bearbeitete, natürliche Seesterne in zwei unterschiedlichen Größen (Durchmesser ca. 9 bzw. 16 cm). Eine Einreihung als "tierischer Schnitzstoff" kommt nicht in Betracht, da die Seesterne keine über das Reinigen hinausgehende Bearbeitung im Sinne der Position 9601 erfahren haben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Panzer von Stachelhäutern".