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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI44617/18-10508000090

Nach den Angaben des Antragstellers sowie der vorgelegten Warenmuster handelt es sich um zwei gereinigte, jedoch nicht weiter bearbeitete, natürliche Seesterne in zwei unterschiedlichen Größen (Durchmesser ca. 9 bzw. 16 cm). Eine Einreihung als "tierischer Schnitzstoff" kommt nicht in Betracht, da die Seesterne keine über das Reinigen hinausgehende Bearbeitung im Sinne der Position 9601 erfahren haben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Panzer von Stachelhäutern".

DE10093/16-10508000090

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als "Perlmutt 10-20 / 20-40 mm" bezeichneten Ware um Muschelbruch in zwei verschiedenen Größen. Der naturfarbene Muschelbruch besteht aus in unregelmäßige Stücke zerkleinerte, gewaschene, desinfizierte und getrocknete Muscheln, die teilweise Perlmutt aufweisen. Sie haben keine über die Position 0508 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Der Muschelbruch wird in Einzelhandelsverpackungen verkauft und ist zu Dekorationszwecken bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Schalen von Weichtieren (Muscheln), roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.

DE6632/16-10508000090

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um natürliche, weiße Schalen von Muscheln der Art Anadara granosa, die keine über die Position 0508 hinausgehende Bearbeitung erfahren haben. Die Muschelschalen sind in einem Schraubglas mit Metalldeckel und bedrucktem Etikett verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Schalen von Weichtieren (Muscheln), roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.

DE8792/16-10508000090

Nach den Angaben der Antragstellerin, der vorliegenden Warenprobe sowie den ergänzenden Angaben, handelt es sich um sogenannte Sepia-Schulpen (Schwimmkörper des Tintenfisches), die lediglich getrocknet und zu einem feinen Pulver vermahlen sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Mehl von Schulp von Tintenfischen".

DE12757/15-10508000090

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, etwa 10 - 15 mm große Korallen-Bruchstücke, die keine über die Position 0508 hinausgehende Bearbeitung erfahren haben. Die Korallenstücke sind in verschiedenen Einzelhandelsverpackungen abgepackt und sind zu Dekorationszwecken bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korallen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet, andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI