BTI DEBTI44650/23-1
Description of goods
Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), sog. Tragetasche, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 76,5 cm x 77 cm, - mit einer Rückseite aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen (Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung versehen, - mit einer über die Oberseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - auf Vorder- und Rükseite mit je zwei Ösen aus unedlem Metall, einem verstärkenden Streifen aus Fest- kunststoff und einem Tragegriff aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - erfüllt die Voraussetzungen zur Einreihung als Beutel zu Verpackungszwecken der Position 6305, somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang überwiegen weder die Vliesstoffe aus Spinnstoffen noch der Kunststoff; somit kann keinem der beiden Stoffe eine charakter- verleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 bzw. 6305) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 und 6305 33 genannte"