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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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ATBTI2024000145-DEC6305390010

Tasche zu Verpackungszwecken, zum Aufbewahren/Transportieren von Bettwäsche, Kleidung, Heimtextilen, u.ä., - rechteckig zugeschnitten und in verschiedenen Größen vorliegend (das vorgelegte Muster hat die Maße von ca. 60x43x35cm (LxBxT)), - bestehend vorwiegend aus Vlies aus synthetischen Spinnstoffen bzw. aus einer klarsichtigen Kunststofffolie (PEVA) an der oberen Seite (Schauseite), - an den Kanten mit Randeinfassungen aus Vliesstoff verarbeitet, - mit einer über drei Seiten verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss versehen, - mit aufgenähten Tragegriffen aus Vliesstoff an den beiden Schmalseiten ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff aus synthetischem Spinnstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. (Abbildung siehe Anlage, Material laut Firmenangaben)

DEBTI44650/23-163053900

Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), sog. Tragetasche, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 76,5 cm x 77 cm, - mit einer Rückseite aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen (Meterware des   Kapitels 39), - an den Rändern mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung versehen, - mit einer über die Oberseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss,  - auf Vorder- und Rükseite mit je zwei Ösen aus unedlem Metall, einem verstärkenden Streifen aus Fest-   kunststoff und einem Tragegriff aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort-   laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - erfüllt die Voraussetzungen zur Einreihung als Beutel zu Verpackungszwecken der Position 6305,   somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang überwiegen weder die   Vliesstoffe aus Spinnstoffen noch der Kunststoff; somit kann keinem der beiden Stoffe eine charakter-   verleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die Ware ist damit der von den   gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 bzw. 6305) in der Nomenklatur zuletzt   genannten zuzuweisen. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen  6305 32 und 6305 33 genannte"

DEBTI29355/23-16305390010

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Verkaufs-, Aufbewahrungs- bzw. Transporthülle für Bettwaren, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (L x H x T): ca. 58 cm x 40 cm x 15,5 cm, - mit einer Rückseite und Schmalseiten aus Vliesstoffen aus augenscheinlich synthetischen Spinnstoffen, - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie (Meterware des Kapitels 39), - mit Randeinfassungen aus kontrastfarbenen Vliesstoffen, - mit einer über drei Seiten verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - auf der Oberseite mit zwei Tragegriffen aus Vliessstoffen ausgestattet, - auf der Rückseite mit einem Aufdruck versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut   genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen   gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen  6305 3211 bis 6305 3390 genannte, aus Vliesstoffen"

ATBTI2023000156-DEC6305390010

Beutel zu Verpackungszwecken, in Form eines Behältnisses zum Aufbewahren/Transportieren von Steppdecken, Kissen oder Oberbetten - rechteckig zugeschnitten und in verschiedenen Größen vorliegend, - bestehend aus einem thermisch verfestigten Vlies aus Polyethylenterephthalat (PET) mit Firmenaufdruck, an den Kanten mit Randeinfassungen aus Vliesstoff verarbeitet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - an der oberen Kante mit einem Reißverschluss verschließbar, - mit Tragegriffen aus einem Vlies ausgestattet. (Abbildung siehe Anlage, Material laut Firmenangaben)

ATBTI2023000157-DEC6305390010

Beutel zu Verpackungszwecken, in Form eines Behältnisses zum Aufbewahren/Transportieren von Steppdecken, Kissen oder Oberbetten - rechteckig zugeschnitten und in verschiedenen Größen vorliegend, - bestehend aus einem thermisch verfestigten Vlies aus Polypropylen (PP) an der Rückseite und an den Schmalseiten bzw. aus einer klarsichtigen Kunststofffolie (PEVA) an der Vorderseite (Schauseite), - an einer Schmalseite ist ein kleines Einschubfach aus PEVA eingearbeitet, - an den Kanten mit Randeinfassungen aus Vliesstoff verarbeitet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer über drei Seiten verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss auf der oberen Seite versehen, - mit Tragegriffen aus Kordeln ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. (Abbildung siehe Anlage, Material laut Firmenangaben)

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI