BTI DEBTI45886/23-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus dünnem, getrocknetem Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), der parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden ist (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und individuell kürzbar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.