BTI DEBTI46718/22-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um elektronische Zigaretten zum Einmalgebrauch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem grau-schwarzen, mit dem Markennamen, Importeurinformationen und der Geschmacksrichtung bedruckten, annähernd quaderförmigen Gehäuse mit Mundstück, Verdampfereinheit sowie Akkumulator und ist mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Ware ist in einer bedruckten Folie verpackt und in einer Pappfaltschachtel aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend" eingereiht.