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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI61224/24-124041200

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine elektronische Zigarette zum Einmalgebrauch.  Die E-Einwegzigarette besteht aus einem schwarzen Gehäuse mit Mundstück, einer Verdampfereinheit sowie einem Akkumulator und ist mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Das zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Erzeugnis wird in verschiedenen Varianten/Geschmacksrichtungen angeboten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend".

DEBTI7123/24-124041200

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine elektronische Zigarette zum Einmalgebrauch, die in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich ist. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem annähernd rechteckigen Gehäuse (ca. 8,5 x 4,5 x 2,5 cm), das an einer Schmalseite mit einem ausgearbeiteten Mundstück und im Inneren mit einem Tank, einer Verdampfereinheit sowie einer Lithium Ionen Batterie (aufladbar mittels eines integrierten USB-Anschlusses im Boden) versehen ist. Der Tank ist nach den ergänzenden Angaben mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt. Das einzeln in einer bedruckten Faltschachtel aufgemachte, farbig gestaltete Erzeugnis ist mit dem Markennamen, der Anzahl der sog. "Puffs" und der Geschmacksrichtung bedruckt. Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Ware wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht ist (nicht nachfüllbar). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend" eingereiht.

DEBTI15447/23-124041200

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um elektronische Zigaretten zum Einmalgebrauch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem etwa 11,8 x 1,5 cm (LxB) großen Gehäuse mit Mundstück, Verdampfereinheit sowie Akkumulator, welches mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt ist. Das farbig gestaltete Erzeugnis ist mit Warnhinweisen, Piktogrammen, den Gefahrstoffen, dem Markennamen sowie der "Geschmacksrichtung/Sorte" bedruckt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Ware ist in einer bedruckten Folie verpackt und in einer Schachtel (Single Pack) aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend" eingereiht.

DEBTI5082/23-124041200

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine folierte, bedruckte Pappfaltschachtel, die im Inneren 2x10 in Aluminiumpapier eingeschlagene „Sticks“ enthält. Die ca. 45 mm langen und im Durchmesser ca. 7 mm großen Stifte weisen folgenden Aufbau auf (vom Brandende zum Mundstück): - einen Strang aus braunem, feinen Pflanzenmaterial, -- aus Biomasse auf der Basis von Tee, Minze, Feigenextrakt und Glycerin, - einen weißer sog. Distanzhalter aus Papier, - optional einer Aromakapsel, - ein weißes Filterelement, - ein weißes Zigarettenpapier, welches den Teestrang, den Distanzhalter und den Filter umhüllt. Die Ware ist in verschiedenen Geschmacksrichtungen (Minze, Melone, Blaubeer, Pfirsich, Orange, Zitrone und Regular) erhältlich und enthält zugesetztes Nikotin. Die Stifte sind dazu bestimmt in einem speziellen elektrischen Dampfgerät erhitzt zu werden, wobei der entstehende Dampf inhaliert werden soll (Inhalation ohne Verbrennung). Derartige Waren sind zolltarifrechtlich als „Erzeugnis zur Inhalation ohne Verbrennung, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak, jedoch Nikotin enthaltend“ einzureihen.

DEBTI46718/22-124041200

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um elektronische Zigaretten zum Einmalgebrauch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem grau-schwarzen, mit dem Markennamen, Importeurinformationen und der Geschmacksrichtung bedruckten, annähernd quaderförmigen Gehäuse mit Mundstück, Verdampfereinheit sowie Akkumulator und ist mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Ware ist in einer bedruckten Folie verpackt und in einer Pappfaltschachtel aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend" eingereiht.

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1 095 HS4

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