BTI DEBTI47326/22-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. Safranpulver um zu einem feinen Pulver gemahlene getrocknete Blütenteile (Narben) von der Pflanzenart Crocus sativus. Der Safran soll überwiegend als Zutat in der Lebensmittel- sowie Pharmaindustrie verwendet werden. Die Ware wird in Aluminiumbeuteln verpackt und vertrieben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".