BTI DEBTI47422/25-3
Description of goods
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Verkaufseinheit in Form von Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-47422/25-2) und einer Kunststoffdose, die gemeinsam mit einer Tasche (s. DEBTI-47422/25-1) ineinander verpackt in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Das Erzeugnis besteht aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Es ist zylindrisch geformt, ca. 7 cm hoch und hat einen Durchmesser von ca. 4 cm. Die Dose ist mittig leicht verjüngt und mit einem Schraubdeckel aus Kunststoffen ausgestattet. Die Ware stellt sich als Behältnis mit uneingeschränktem Gebrauchswert dar (somit kein Spielzeug der Position 9503). Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der Anmerkung 1 d) zu Kapitel 95 ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Dose) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Schachteln (einschließlich Dosen)" eingereiht.