BTI DEBTI49520/23-1
Description of goods
Sogenanntes "baking paper" (Backpapier): Bei der als sog. Backpapier - baking paper - bezeichneten Ware handelt es sich um einen quadratischen Zuschnitt aus pergamentartigem Papier aus ungebleichtem Zellstoff (Seitenlänge: etwa 8 cm). Lt. Aufschrift auf der Verkaufsverpackung ist es beidseitig dünn mit Silikon (=Kunststoff) überzogen. 100 dieser Zuschnitte sind in einer Schachtel aus mit Produktinformationen bedrucktem Kartonpapier mit Schuber aus Kartonpapier verpackt. Das Erzeugnis soll nach Herstellerangaben zum Verpacken oder bei der Handhabung Canabis- oder Marihuana-Konzentraten verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als gebleichte und andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zum TARIC- Code 4811 59 00 90.