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1 Ergebnisse für "4811590090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481159009080andere6%
DEBTI3750/25-14811590090

Es handelt sich um ein mit Kaolin und Kunststoff beschichtetes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das sog. Freezer Paper wird als aufbügelbares Schnittmusterpapier verwendet und nach dem Zuschneiden des Stoffes rückstandslos wieder abgezogen. Das Papier wird in Rollen mit einer Breite von 80 cm und einer Länge von 10 m gehandelt.  Die Rollen sind in Kunststofffolie eingeschweißt und mit einem bedruckten Produktaufkleber versehen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI34446/24-14811590090

Bei den als sog. Backpapier bezeichneten Waren handelt es sich jeweils um einen auf einer Papphülse aufgerollten Streifen aus pergamentartigem Papier aus ungebleichtem Zellstoff (Länge x Breite je nach Sorte: etwa 10 cm x 400 cm bzw. 30 cm x 1000 cm). Lt. Aufschrift auf der Verkaufsverpackung ist es beidseitig dünn mit Silikon (= Kunststoff) gestrichen bzw. überzogen. Die Papierrollen sind jeweils in einer mit einer gezahnten Abreißkante aus unedlem Metall versehenen Schachtel aus mit Produktinformationen bedrucktem Kartonpapier verpackt. Die Erzeugnisse sollen nach Herstellerangaben zum Verpacken oder bei der Handhabung von Cannabis- oder Marihuanakonzentraten verwendet werden. Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als gebleichte und andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zum TARIC- Code 4811 59 00 90.

DEBTI49520/23-14811590090

Sogenanntes "baking paper" (Backpapier): Bei der als sog. Backpapier - baking paper - bezeichneten Ware handelt es sich um einen quadratischen Zuschnitt aus pergamentartigem Papier aus ungebleichtem Zellstoff (Seitenlänge: etwa 8 cm). Lt. Aufschrift auf der Verkaufsverpackung ist es beidseitig dünn mit Silikon (=Kunststoff) überzogen. 100 dieser Zuschnitte sind in einer Schachtel aus mit Produktinformationen bedrucktem Kartonpapier mit Schuber aus Kartonpapier verpackt. Das Erzeugnis soll nach Herstellerangaben zum Verpacken oder bei der Handhabung Canabis- oder Marihuana-Konzentraten verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als gebleichte und andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zum TARIC- Code 4811 59 00 90.

DEBTI27227/23-14811590090

Es handelt sich um etwa 1,25 bzw. 2,5 cm breite und 27,5 m lange, auf Papp- bzw. Kunststoffspule aufgewickelte Streifen aus gekrepptem, mit Kunststoff getränktem einfarbigem Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Erzeugnisse werden zur Abdeckung von mit Draht gestützen oder verlängerten Stielen von Frisch- oder Trockenblumen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, getränkt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Kunststoff getränkte Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zum TARIC-Code 4811 59 00 90.

DEBTI43954/22-14811590090

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Papier wird in Rollen mit unterschiedlichen Breiten eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI