BTI DEBTI5396/26-1
Description of goods
Sog. Lupendose, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware, in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 4,5 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) aus - einem durchsichtigen Kunststoffbecher (Höhe ca. 4 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) sowie - einem anschraubbaren Kunststoffdeckel (Höhe ca. 1 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 3,5 cm), mit Kindersicherung, mit einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Batterie (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist mit einer Gebrauchsanweisung (De-minimis-Regel) in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.