Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "9013808000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

901380800080andere6%
DEBTI5426/26-19013808000

Sog. Lupendose, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 5 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) aus - einem durchsichtigen, teekannenartigen Glasbehälter mit einer Höhe von ca. 19,5 cm sowie - einem anschraubbaren schwarzen Kunststoffdeckel mit Handgriff (Höhe ca. 2,5 cm, Durchmesser ca. 14 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 8 cm) mit integrierter Zusatzlinse (Durchmesser ca. 2 cm), einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Akku und einem im Handgriff untergebrachten USB-Anschluss sowie einem Kippschalter zum An- und Ausschalten der LEDs (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (ein USB-Kabel zur Stromversorgung, ein weißer anschraubbarer Kunststoffdeckel (Durchmesser ca. 13,5 cm), um das Gefäß während des Ladens geschlossen zu halten, verschiedenen beschrifteten Pappschildchen (Hybrid, Sativa, Indica) sowie ein Putztuch aus Spinnstoff) in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI46564/25-19013808000

Sog. Lupen mit Aufnahmefunktion, 6er-Set, jeweils in Form einer zusammengesetzten Ware aus einer Handlupe aus Kunststoff mit einem Lupenglas (Durchmesser 9,5 cm) zur 2- oder 4-fachen Vergrößerung von Beobachtungsobjekten und einem Tonaufnahme- und wiedergabegerät mit Mikrofon, Lautsprecher und Speichervorrichtung zur 30-sekündigen Tonaufnahme- und -wiedergabe. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage.  Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen.  Das 6er-Set ist als Warenzusammenstellung mit einer nicht charakterbestimmenden Kurzanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf hergerichtet.  Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt oder inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI5396/26-19013808000

Sog. Lupendose, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware, in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 4,5 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) aus - einem durchsichtigen Kunststoffbecher (Höhe ca. 4 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) sowie - einem anschraubbaren Kunststoffdeckel (Höhe ca. 1 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 3,5 cm), mit Kindersicherung, mit einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Batterie (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist mit einer Gebrauchsanweisung (De-minimis-Regel) in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI54284/24-19013808000

Sog. Schneeuntersuchungsset, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Thermometer mit einer analogen Anzeige,  - eine Karte aus Aluminium (15 x 10 cm), die mit verschiedenen Skalen versehen ist und zur Bestimmung der Körnung der Schneekristalle genutzt wird,  - einem Neigungsmesser, der mit einem Kompass ausgestattet ist und u. a. zur Bestimmung der Hangneigung genutzt wird, - einer in Bezug auf den Wert charakterbestimmenden, aufklappbaren Lupe und - einem Booklet, die gemeinsam in einer zum dauerhaften Gebrauch hergerichteten Tasche sowie in einer transparenten Kunststofftüte verpackt sind (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Set ist dazu bestimmt, bei der Analyse der Schneeverhältnisse u. a. zur Vermeidung von Lawinen verwendet zu werden. Die Ware wird als "optisches Gerät, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterposition (KN) 9013 1010 bis 9013 8040" eingereiht.

DEBTI8920/25-19013808000

Strahlenteiler / PB SPLITTER - SUPPLY PARTS, Artikel-Nr.: PBS15P11S00-CPT2,  im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderförmigen Gehäuse (Durchmesser 5,5  mm) aus Edelstahl, das einen Polarisationsstrahlteiler-Würfel in der Mitte eines Kollimatorlinsenpaars enthält, die durch ein zylindrisches Glasrohr gesichert sind. In das Gehäuse mündet an einer Seite eine Eingangs-Glasfaser, an der anderen Seite treten zwei  Glasfasern aus. Die Ware dient dem Aufsplitten eines Lichtstrahles in zwei polarisierte, optische Signale. Die Ware wird unter anderem für optische Verstärker wie Hochleistungs-EDFA oder Raman-Verstärker sowie im Labor verwendet.   Zur äußeren Form siehe Datenblatt in Anlage. Die Ware wird als "optisches Gerät, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI