BTI DEBTI552/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich bei dem sog. Safranpulver um zu einem feinen Pulver gemahlene, getrocknete Blütenteile (Narben) von der Pflanzenart Crocus sativus ohne weitere Zusätze. Das Safranpulver wird als Lebensmittelzutat (Gewürz) verwendet. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Einfuhr unverpackt (lose, sog. Bulkware). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Safran, gemahlen oder sonst zerkleinert".