BTI DEBTI58758/24-9
Description of goods
Bindfaden, sog. Neonkordel - als Meterware, mit einer Länge von ca. 3 m - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58 - mit einem Durchmesser von ca. 3 mm - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) - mit einem Titer von ca. 12.953 dtex. Der Bindfaden ist gemeinsam mit Pfeifenreinigern, Moosgummiplatten und -formen, Pompons, Federn, Wackelaugen, Perlen, Holzklammern, Stickern, Klebstoff sowie elastischer Schnur in einem Beutel mit Pappeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. DEBTI 58758/24-1 bis DEBTI 58758/24-8 sowie DEBTI 58758/24-10 bis DEBTI 58758/24-12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex" eingereiht.