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1 Ergebnisse für "5607503010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

560750301080Bindfäden6%
DEBTI37531/25-15607503010

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - 4 Stück in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 100 cm, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel   (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne   der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 3 mm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von ca. 22375 dtex, - stellt sich als Bindfaden dar, somit keine Ware des TARIC-Codes 5607 5030 90. "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als  50.000 dtex"

DEBTI29109/25-15607503010

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von ca. 4226 dtex. "Bindfaden, geflochten, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von  weniger als 50.000 dtex"

DEBTI58758/24-95607503010

Bindfaden, sog. Neonkordel - als Meterware, mit einer Länge von ca. 3 m - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art    einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein    Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58 - mit einem Durchmesser von ca. 3 mm - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) - mit einem Titer von ca. 12.953 dtex. Der Bindfaden ist gemeinsam mit Pfeifenreinigern, Moosgummiplatten und -formen, Pompons, Federn, Wackelaugen, Perlen, Holzklammern, Stickern, Klebstoff sowie elastischer Schnur in einem Beutel mit Pappeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. DEBTI 58758/24-1 bis DEBTI 58758/24-8 sowie DEBTI 58758/24-10 bis DEBTI 58758/24-12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex" eingereiht.

DEBTI48697/20-15607503010

Bindfaden, sog. DIY Bastel-Garn, Art. 219623, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 10 m, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 0,8 mm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex aber weniger als 50.000 dtex. "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex"

DEBTI29927/20-15607503010

Bindfaden, sog. Kordeln, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte als 4-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) aufgemacht, - als Meterware, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 4,5 m, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig    in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5    Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 0,8 mm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von ca. 21220 dtex. "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI