BTI DEBTI58890/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der sog. "Vanille gemahlen" um die gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung "Vanilla", ohne Zusatzstoffe. Die Erzeugnisse sind in blickdichten, bedruckten Beuteln mit Inhalt 5 g verpackt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert" eingereiht.