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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI587/25-109052000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete, extrahierte, zu einem Pulver vermahlene Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia. Die Vanillekörner dienen zum Aromatisieren von Lebensmitteln, in der Backwaren-, Süßwaren- und Eisherstellung, sowie für Desserts, in Getränken (Milch, Sojamilch) und Likören. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert".

DEBTI58890/24-109052000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der sog. "Vanille gemahlen" um die gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung "Vanilla", ohne Zusatzstoffe. Die Erzeugnisse sind in blickdichten, bedruckten Beuteln mit Inhalt 5 g verpackt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert" eingereiht.

DEBTI58894/24-109052000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, zu einem Pulver gemahlenen Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia (sog. "Bourbon-Vanille gemahlen"). Die Ware ist in einem etikettierten Schraubdeckelglas (Inhalt 15 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert".

DEBTI40476/21-109052000

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, zu einem Pulver vermahlene Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia. Die Ware ist in einem etikettierten Schraubdeckelglas mit 15 g Inhalt (netto) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert".

DEBTI42601/21-109052000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um die gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung "Vanilla", ohne Zusatzstoffe. Die Erzeugnisse sind in blickdichten, bedruckten Beuteln mit Inhalt 5 g verpackt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI