BTI DEBTI60283/24-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebrochene Pflaumenkernschalen. Eine Einreihung der zerkleinerten Pflaumenkernschalen in die Positionen 1209 und 1212 kommt nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter".