BTI DEBTI7017/26-1
Description of goods
Zelt, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tasche mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und in einem Pappkarton verpackt; laut Antrag mit Befestigungsmaterial (Erdnägel, Abspannseile), - ähnlich einem Faltpavillon gearbeitet, mit einer achteckigen Grundfläche; in den Abmessungen von laut Antrag 350 cm x 350 cm x 220 cm, - mit einem faltbaren, teilweise teleskopierbaren Gestänge aus laut Antrag Aluminium und Fiberglas, - mit einer Dach- und Seitenbespannung aus verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; die Gewebe sollen laut Antrag "beschichtet" sein, ein "Beschichten" mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - an vier gegenüberliegenden Seiten offen; laut Antrag mit einhängbaren Seitenteilen/Türen (nicht Gegenstand der vZTA), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, - ohne schirmtypischen Aufspannmechanismus, somit keine Ware der Position 6601. "Zelt, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"